Jetzt Startprämie sichern!
Sie sind zwischen 18 und 45 Jahre? – Dann jetzt mit einem monatlichen Sparplan in die Zukunft investieren.
Mit einem Deka-FondsSparplan können Sie entspannt mit kleinen Beträgen ein Vermögen aufbauen.
Jetzt Startprämie sichern! Angebot gültig vom 01.06.2026 bis 31.08.2026.
Irgendwie müsste man mal richtig sparen. Ob für eine langersehnte Traumreise, für das Alter oder um ein finanzielles Polster aufzubauen. Aber irgendwie fällt es schwer, den ersten Schritt zu machen.
Schluss mit „irgendwie“. Richtig zu sparen heißt: regelmäßig einzahlen, breit streuen und langfristig denken. Ein Sparplan bietet Ihnen dabei viel Flexibilität. Sie können in kleineren oder größeren Schritten vorankommen und bei Bedarf Pausen oder Zwischenstopps einlegen. Mit dem Ziel im Blick gestalten Sie Ihre Sparreise individuell und komfortabel.
Die Teilnahmebedingungen finden Sie nachstehend: Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt.
*Gutschrift einer Startprämie in Form von Fondsanteilen in Höhe von 50,– Euro je Kundin bzw. je Kunde im Depot der Deka-Gruppe bei Neuabschluss eines Depots der Deka-Gruppe und gleichzeitiger Eröffnung eines unbefristeten, monatlichen Sparplans mit einer monatlichen Sparrate in Höhe von mind. 25,– Euro. Bei Deka-Connect+ erhalten Sie eine Startprämie in Höhe von 100,– Euro mit einer monatlichen Sparrate von mind. 100,– Euro sowie einer Einmalanlage in Höhe von mind. 5.000,– Euro. Die Gutschrift der Startprämie erfolgt in ausgewählte Anlagelösungen und Depots der Deka-Gruppe im Aktionszeitraum. Der Eingang der ersten Sparrate bzw. die Einzahlung einer Einmalanlage in Deka-Connect+ muss bis zum 30.09.2026 erfolgen. Online-Abschlüsse werden nicht prämiert. Das Angebot gilt nicht für Mitarbeitende, deren Angehörige und Mitarbeitende von Verbundpartnern. Die Sparkasse behält sich eine vorzeitige Beendigung des Angebotes vor. Die Startprämie wird mit der Zahlung in voller Höhe versteuert (Möglichkeit zur Erteilung eines Freistellungsauftrages bzw. Beantragung und Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung). Die mit der Startprämie erworbenen Fondsanteile unterliegen grundsätzlich keinen weiteren steuerlichen Besonderheiten. Bei Ertragsgutschriften und Verfügungen kommen die üblichen steuerlichen Regelungen zur Anwendung, wie sie auch für die Fondsanteile aus den regelmäßigen Sparraten / Einzahlungen von Einmalbeträgen gelten. Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: April 2026. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen. Diese Informationen können ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds bzw. für den Abschluss einer Vermögensverwaltung mit Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte sowie bei Vermögensverwaltungen die jeweiligen Sonderbedingungen, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
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